Allgemeine Geschäftsbedingungen der Q division GmbH
Präambel
Q division ist Vermarkter von anonymen User-Profildaten aus Online-Shops, Vergleichsportalen und Special-Interest-Portalen („Plattformen“). Q division erhebt die Daten anonym und datenschutzkonform aus erster Hand und stellt sie Werbetreibenden und deren Mediaagenturen als Targetingfilter für Display-Werbekampagnen („Kampagnen“) zur Verfügung.
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Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Q division GmbH (im Folgenden „AGB“) gelten, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge der Q division GmbH (im Folgenden „Q division“) mit dem Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Kunde“). Der Vertragspartner stimmt der Einbeziehung dieser AGB mit Vertragsabschluss ausdrücklich zu.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt Q division nicht an, es sei denn, Q division hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden Verkaufsbedingungen schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine abweichende Bedingung des Vertragspartners zur Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn Q division in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Vertragsleistung vorbehaltlos ausführt.
- Informationen über das Leistungsportfolio von Q division werden unverbindlich an den Vertragspartner übermittelt. Mit seinem Auftrag gibt der Vertragspartner ein Angebot an Q division im Rechtssinne ab. Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes (Auftragsbestätigung) durch Q division zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Kaufvertrages. Die Q division behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrages ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
- Verträge bedürfen der Schriftform, wobei Fax oder E-Mail genügen. Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, wobei diese per Fax oder E-Mail genügt.
- Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich bekannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als den angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung durch Q division. Auf Anfrage hat die Agentur Q division ihre Beauftragung nachzuweisen.
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Pflichten von Q division
- Die Dienstleistung von Q division erfolgt im Rahmen des vertraglich mit dem Vertragspartner Vereinbarten.
- Q division führt die Dienstleistungen gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt durch.
- Q division ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung Subunternehmer zu beauftragen, ohne dass es der Zustimmung des Vertragspartners bedarf.
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Pflichten des Vertragspartners
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, Q division mit jeglicher Mitwirkung zu unterstützen, die für die störungsfreie Durchführung der Dienstleistung durch Q division erforderlich ist.
- Der Vertragspartner stellt Q division alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Rechtzeitig bedeutet dabei mit einem angemessenen Zeitvorlauf vor Vertragsbeginn.
- Der Vertragspartner unterrichtet Q division während der Vertragsdurchführung rechtzeitig über Änderungswünsche.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede durch Q division erbrachte Leistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen.
- Der Vertragspartner ist gegenüber Q division zur Vergütung der Leistungen verpflichtet.
- Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm betriebenen Webseiten und Werbemittel nicht über Inhalte verfügen, die nach deutschem Recht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
- Über Änderungen an Webseiten, Webservern oder Werbemitteln des Vertragspartners, die die Leistungserbringung durch Q division abändern, einschränken oder anders beeinflussen, hat der Vertragspartner Q division rechtzeitig zu informieren.
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Abnahme, Freigabe
- Hat Q division Dienstleistungen zu erbringen, die nach dem Vertrag abzunehmen sind, hat der Vertragspartner die Abnahme rechtzeitig zu erklären. Der Vertragspartner hat auch die Veröffentlichung von Dienstleistungsergebnissen freizugeben.
- Die Freigabe bewirkt zulasten von Q division keinen Gefahrübergang bezüglich des Inhalts von Werbemitteln oder sonstigen Dienstleistungen.
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Vergütung
- Der Vertragspartner hat Q division die Durchführung jeder Dienstleistung zu vergüten. Q division stellt dem Vertragspartner die geleisteten Handlungen anhand der in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthaltenen Konditionen in Rechnung.
- Rechnungsbeträge werden netto ausgewiesen und sind zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu entrichten.
- Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Rechnungsbetrag ab Verzugsbeginn mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Q division behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
- Hat Q division die vertraglich vereinbarte Dienstleistung an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz von Q division zu erfüllen, stellt Q division dem Vertragspartner Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten gesondert in Rechnung. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten trägt der Vertragspartner nach entstandenem Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen wer den nach den jeweils gültigen und üblich steuerlich relevanten Sätzen berechnet.
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Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
- Der Vertrag läuft bis zur vollständigen Leistungserfüllung, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes vereinbart.
- Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, vertraglich ist anderes vereinbart. Hiervon unberührt ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich dann gegeben, wenn der Vertragspartner mit Zahlung der Vergütungen mit mehr als 2 Monaten in Verzug gerät, oder wenn Q division zur Leistungserbringung aus nicht selbst verschuldeten Umständen nicht imstande ist.
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Gewährleistung
- Q division haftet für Mängel an der Dienstleistung nur bei vorliegender Erheblichkeit des einzelnen Mangels. Erheblich ist der Mangel dann, wenn er die Tauglichkeit der Dienstleistung zum vertraglichen Zweck aufhebt oder mindert. Mängel, die nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Dienstleistung führen, sind unerheblich und bleiben unberücksichtigt. Das kumulative Zusammentreffen mehrerer unerheblicher Mängel führt aufgrund einer Gesamtschau nicht automatisch zu einer Erheblichkeit.
- Mängel an der Dienstleistung zeigt der Vertragspartner unmittelbar nach Kenntniserlangung gegenüber Q division an. Q division steht das zweimalige Recht zur Nachbesserung zu.
- Die Beseitigung von Mängeln, die bereits im durch den Vertragspartner an Q division zum Zweck der Dienstleistung übergebenen Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen vorhanden sind und damit die Fehlerhaftigkeit der Dienstleistung verursachen, gilt nicht als Nachbesserungsversuch.
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Haftung
- Q division haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung nur im Umfang des jeweils vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens. Q division haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung, es sei denn, es handelt sich bei den Schäden um solche, die durch die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder von Kardinalspflichten entstanden sind. Als Kardinalspflicht sind alle wesentlichen Vertragspflichten zu verstehen, die aufgrund des jeweiligen Vertrages seitens Q division geschuldet und für das Erreichen des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind. Hierunter fallen auch Nebenpflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, das Erreichen des Vertragszwecks zu gefährden. Q division haftet auch dann nur für den Umfang des dabei vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens.
- Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflicht en gegenüber Q division nicht nach, ist Q division insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet Q division dennoch, haftet der Vertragspartner für den entstandenen Aufwand.
- Q division haftet im Verhältnis zum Vertragspartner nicht für Rechtsverstöße des Vertragspartners innerhalb der Angebote in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, verbraucherrechtlicher oder sonstiger rechtlich erheblicher Weise. Der Vertragspartner stellt Q division insoweit von allen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich auf erstes Anfordern hin umfänglich frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch alle zur Anspruchsabwehr durch Q division notwendig werdenden Kosten.
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Urheberrechte, sonstige Schutzrechte
- Der Vertragspartner räumt Q division nicht-exklusiv und für die Dauer der Zusammenarbeit alle Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte an jedweden Urheberrechten, Marken und Unternehmenskennzeichen des Vertragspartners ein, die für eine störungsfreie Vertragserfüllung notwendig sind, wie insbesondere aber nicht ausschließlich das Recht zur Speicherung und öffentlichen Zugänglichmachung. Der Vertragspartner sichert Q division zu, im Besitz der erforderlichen Rechte zu sein.
- Q division ist, wenn dies für eine Leistungserfüllung nach dem Sinn und Zweck des Vertrages unvermeidbar ist, dazu berechtigt, alle Rechte aus Ziffer 9.2 an Dritte weiterzugeben. Eine Unvermeidbarkeit liegt insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn sich Q division zur Vertragserfüllung der Ressourcen der Muttergesellschaft KUPONA GmbH inkl. derer Affiliate Netzwerke bedient.
- Von der Weitergabe der Rechte aus Ziffern 9.2 und 9.3 nicht umfasst ist das Recht, Schutzrechtsverstöße von Dritten rechtlich zu verfolgen. Q division wird dem Vertragspartner bei Schutzrechtsverletzung en jedoch auf Kosten des Vertragspartners hilfreich zur Seite stehen, sofern dies mit dem Vertrag zwischen den Parteien in Zusammenhang steht und zur Verfolgung geeignet ist.
- Der Vertragspartner stellt Q division von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen die Nutzung der durch den Vertragspartner überreichten Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen gerichtet sind, auf erstes Anfordern unverzüglich und vollumfänglich frei.
- Q division ist berechtigt, die Eigenschaft des Vertragspartners auch nach Ablauf der Kampagne als Referenz zu nutzen. Ziffer 9.2 gilt entsprechend.
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Geheimhaltung, Datenschutz
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, Einzelheiten über Vertragsinhalte oder Nebenabreden über die Vorgehensweise und das Geschäftsgebaren von Q division gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Mitarbeiter des Vertragspartners sind von diesem ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten.
- Die Parteien sind darüber hinaus dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung übergebene Informationen oder Unterlagen oder erworbenes Know-How geheim zu halten, es sei denn, es handelt sich dabei um solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind.
- Beim Verstoß gegen das Geheimhaltungserfordernis gemäß Ziffern 10.1 und 10.2 ist der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von € 20.000,00 verpflichtet. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, den Eintritt eines geringeren Schadens bei Q division nachzuweisen. Q division behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
- Q division ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Vertragspartner zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung sowie zur Gewährleistung der erforderlichen Buchhaltung zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Dem Vertragspartner ist die Aufrechnung von Gegenansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erlaubt.
- Zurückbehaltungsrechte gegenüber Q division kann der Vertragspartner nur dann geltend machen, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche, gegen die die Zurückbehaltungsrechte vorgebracht werden.
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Sonstiges
- Die Regelungen dieses Vertrages unterfallen dem deutschen Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Bestehen, ist ebenfalls Frankfurt am Main.
- Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen durch den Vertragspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Q division an Dritte abgetreten werden.
- Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden oder sie lückenhaft sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die Parteien ersetzen in einem solchen Fall die Klausel durch eine einvernehmliche Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel ursprünglich wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Für die Ausfüllung von Lücken gilt dies sinngemäß ebenfalls.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Stand: Januar 2016