ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER Q DIVISION GMBH

PRÄAMBEL

Q division ist Vermarkter von anonymen User-Profildaten aus Online-Shops, Vergleichsportalen und Special-Interest-Portalen („Plattformen“), sowie von Werbeflächen und datenbaiserten Online-Kampagnen dieser Plattformen. Im Falle der Vermarktung von anonymisierten User-Profildaten erhebt Q division verwendete Daten anonym und datenschutzkonform aus erster Hand und stellt sie Werbetreibenden und deren Mediaagenturen als Targetingfilter für Display-Werbekampagnen („Kampagnen“) zur Verfügung. Im Fall der Vermarktung von Werbeflächen vermittelt Q division an Werbetreibende und deren Mediaagenturen Werbeflächen auf Plattformen für Werbezwecke.

  1. GELTUNGSBEREICH, ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Q division GmbH (im Folgenden „AGB“) gelten, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge der Q division GmbH (im Folgenden „Q division“) mit dem (werbetreibenden) Vertragspartner bzw. dessen Mediaagentur (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Kunde“). Der Vertragspartner stimmt der Einbeziehung dieser AGB mit Vertragsabschluss ausdrücklich zu.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt Q division nicht an, es sei denn, Q division hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden Verkaufsbedingungen schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine abweichende Bedingung des Vertragspartners zur Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn Q division in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Vertragsleistung vorbehaltlos ausführt.
    3. Informationen über das Leistungsportfolio von Q division werden unverbindlich in Form einer „Insertion Order“ an den Vertragspartner übermittelt. Mit der Unterzeichnung dieser Insertion Order und Versendung per E-Mail an Q division gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot an Q division im Rechtssinne ab. Ein Vertrag kommt dann mit der Annahme des Angebotes (Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail) durch Q division zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages. Die Q division behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrages ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
    4. Verträge bedürfen der in Ziffer. 1.3 beschriebenen Form. Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Bestätigung mindestens in Textform.
    5. Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich bekannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als den angegebenen Auftraggeber bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung durch Q division. Auf Anfrage hat die Agentur gegenüber Q division ihre Beauftragung nachzuweisen.
  2. PFLICHTEN VON Q DIVISION

    1. Die Dienstleistung von Q division erfolgt im Rahmen des vertraglich mit dem Vertragspartner Vereinbarten.
    2. Q division führt die Dienstleistungen gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt durch.
    3. Q division ist berechtigt, zur Erbringung von vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ihre Muttergesellschaft Kupona GmbH als Subunternehmer zu beauftragen, ohne dass es hierfür einer separaten Zustimmung des Vertragspartners bedarf. Ggf. schaltet Q division zur Erfüllung einzelner vertraglich vereinbarter Leistungen ggf. Technologiedienstleister ein, wozu ebenfalls keine separate Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Die Einschaltung dieser Technologiedienstleister erfolgt ggf. unter Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen dieser Technologiedienstleister. Soweit solche allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechen, sind diese in Bezug auf die entsprechend durchgeführte Leistung auch im Verhältnis zwischen Q division und dem Vertragspartner anwendbar und gültig.
  3. PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Q division mit jeglicher Mitwirkung zu unterstützen, die für die störungsfreie Durchführung der Dienstleistung durch Q division erforderlich ist.
    2. Der Vertragspartner stellt Q division alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Rechtzeitig bedeutet dabei mit einem angemessenen Zeitvorlauf vor Vertragsbeginn.
    3. Der Vertragspartner stimmt etwaige Änderungswünsche am vertragsgegenstand während der Vertragsdurchführung einvernehmlich  mit Q division ab. Eine Änderung des Vertragsgegenstands hat mindestens in Textform zu erfolgen.
    4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede durch Q division erbrachte Leistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen.
    5. Der Vertragspartner ist gegenüber Q division zur Vergütung der Leistungen verpflichtet.
    6. Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm betriebenen Webseiten und Werbemittel nicht über Inhalte verfügen, die nach deutschem Recht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
    7. Über Änderungen an Webseiten, Webservern oder Werbemitteln des Vertragspartners, die die Leistungserbringung durch Q division abändern, einschränken oder anders beeinflussen, hat der Vertragspartner Q division rechtzeitig zu informieren.
  4. ABNAHME, FREIGABE

    1. Hat Q division Dienstleistungen zu erbringen, die nach dem Vertrag abzunehmen sind, hat der Vertragspartner die Abnahme rechtzeitig zu erklären. Der Vertragspartner hat auch die Veröffentlichung von Dienstleistungsergebnissen freizugeben.
    2. Die Freigabe bewirkt zulasten von Q division keinen Gefahrübergang bezüglich des Inhalts von Werbemitteln oder sonstigen Dienstleistungen.
  5. VERGÜTUNG

    1. Der Vertragspartner hat Q division die Durchführung jeder vertragsgegenständlichen Dienstleistung zu vergüten. Q division stellt dem Vertragspartner die geleisteten Handlungen anhand der vertraglich vereinbarten Konditionen in Rechnung.
    2. Rechnungsbeträge werden netto ausgewiesen und sind zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu entrichten.
    3. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist Q division berechtigt, den Rechnungsbetrag ab Verzugsbeginn mit den nach jeweils aktueller Gesetzeslage geltenden Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Q division behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
    4. Hat Q division die vertraglich vereinbarte Dienstleistung an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz von Q division zu erfüllen, stellt Q division dem Vertragspartner Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten gesondert in Rechnung. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten trägt der Vertragspartner nach entstandenem Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen werden nach den jeweils gültigen und üblich steuerlich relevanten Sätzen berechnet.
  6. VERTRAGSLAUFZEIT, VERTRAGSBEENDIGUNG

    1. Der Vertrag läuft bis zur vollständigen Leistungserfüllung, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes vereinbart.
    2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist in bzgl. ihrer Laufzeit befristeten Verträgen ausgeschlossen, es sei denn, vertraglich ist anderes vereinbart. Hiervon unberührt ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich dann gegeben, wenn der Vertragspartner mit Zahlung der Vergütungen mit mehr als 2 Monaten in Verzug gerät, oder wenn Q division zur Leistungserbringung aus nicht selbst verschuldeten Umständen nicht imstande ist.
  7. GEWÄHRLEISTUNG

    1. Q division haftet für Mängel an der Dienstleistung nur bei vorliegender Erheblichkeit des einzelnen Mangels. Erheblich ist der Mangel dann, wenn er die Tauglichkeit der Dienstleistung zum vertraglichen Zweck aufhebt oder mindert. Mängel, die nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Dienstleistung führen, sind unerheblich und bleiben unberücksichtigt. Das kumulative Zusammentreffen mehrerer unerheblicher Mängel führt aufgrund einer Gesamtschau nicht automatisch zu einer Erheblichkeit.
    2. Mängel an der Dienstleistung zeigt der Vertragspartner unmittelbar nach Kenntniserlangung gegenüber Q division an. Q division steht das zweimalige Recht zur Nachbesserung zu.
    3. Die Beseitigung von Mängeln, die bereits im durch den Vertragspartner an Q division zum Zweck der Dienstleistung übergebenen Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen vorhanden sind und damit die Fehlerhaftigkeit der Dienstleistung verursachen, gilt nicht als Nachbesserungsversuch.
  8. HAFTUNG

    1. Q division haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung nur im Umfang des jeweils vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens. Q division haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung, es sei denn, es handelt sich bei den Schäden um solche, die durch die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder von Kardinalspflichten entstanden sind. Als Kardinalspflicht sind alle wesentlichen Vertragspflichten zu verstehen, die aufgrund des jeweiligen Vertrages seitens Q division geschuldet und für das Erreichen des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind. Hierunter fallen auch Nebenpflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, das Erreichen des Vertragszwecks zu gefährden. Q division haftet auch dann nur für den Umfang des dabei vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens.
    2. Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten gegenüber Q division nicht nach, ist Q division insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet Q division dennoch, haftet der Vertragspartner für den entstandenen Aufwand.
    3. Q division haftet im Verhältnis zum Vertragspartner nicht für Rechtsverstöße des Vertragspartners innerhalb dessen Webseiten, Webservern oder Werbemitteln sowie sonstigen durch den Vertragspartner zur Verfügung gestellten und für die eigenen Leistungen verwendeten Inhaltenin urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, verbraucherrechtlicher oder sonstiger rechtlich erheblicher Weise. Der Vertragspartner stellt Q division insoweit von allen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich auf erstes Anfordern hin umfänglich frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch alle zur Anspruchsabwehr durch Q division notwendig werdenden Kosten.
  9. URHEBERRECHTE, SONSTIGE SCHUTZRECHTE

    1. Der Vertragspartner räumt Q division nicht-exklusiv und für die Dauer der Zusammenarbeit alle Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte an jedweden Urheberrechten, Nutzungs- und Verwertungsrechten, Marken und Unternehmenskennzeichen des Vertragspartners ein, die für eine störungsfreie Vertragserfüllung notwendig sind, wie insbesondere aber nicht ausschließlich das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung  und öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist. Dieses umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen. Der Vertragspartner sichert Q division zu, im Besitz der erforderlichen Rechte zu sein.
    2. Q division ist, wenn dies für eine Leistungserfüllung nach dem Sinn und Zweck des Vertrages unvermeidbar ist, dazu berechtigt, alle Rechte aus Ziffer 9.2 an Dritte weiterzugeben. Eine Unvermeidbarkeit liegt insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn sich Q division zur Vertragserfüllung der Ressourcen der Muttergesellschaft KUPONA GmbH als Subunternehmer inkl. derer Affiliate Netzwerke bedient.
    3. Von der Weitergabe der Rechte aus Ziffern 9.2 und 9.3 nicht umfasst ist das Recht, Schutzrechtsverstöße von Dritten rechtlich zu verfolgen. Q division wird dem Vertragspartner bei Schutzrechtsverletzungen jedoch auf Kosten des Vertragspartners hilfreich zur Seite stehen, sofern dies mit dem Vertrag zwischen den Parteien in Zusammenhang steht und zur Verfolgung geeignet ist.
    4. Der Vertragspartner stellt Q division von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen die Nutzung der durch den Vertragspartner überreichten Inhalte und Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen gerichtet sind, auf erstes Anfordern unverzüglich und vollumfänglich frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch alle zur Anspruchsabwehr durch Q division notwendig werdenden Kosten.
    5. Q division ist berechtigt, die Eigenschaft des Vertragspartners auch nach Ablauf der Kampagne als Referenz zu nutzen. Ziffer 9.2 gilt entsprechend.
  10. GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ

    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Einzelheiten über Vertragsinhalte oder Nebenabreden über die Vorgehensweise und das Geschäftsgebaren von Q division gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Mitarbeiter des Vertragspartners sind von diesem ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten.
    2. Die Parteien sind darüber hinaus dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung übergebene Informationen oder Unterlagen oder erworbenes Know-How geheim zu halten, es sei denn, es handelt sich dabei um solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind.
    3. Beim Verstoß gegen das Geheimhaltungserfordernis gemäß Ziffern 10.1 und 10.2 ist der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von € 20.000,00 verpflichtet. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, den Eintritt eines geringeren oder keines Schadens bei Q division nachzuweisen. Q division behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
    4. Q division ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Vertragspartner zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung sowie zur Gewährleistung der erforderlichen Buchhaltung zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
  11. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

    1. Dem Vertragspartner ist die Aufrechnung von Gegenansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erlaubt.
    2. Zurückbehaltungsrechte gegenüber Q division kann der Vertragspartner nur dann geltend machen, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche, gegen die die Zurückbehaltungsrechte vorgebracht werden.
  12. SONSTIGES

    1. Die Regelungen dieses Vertrages unterfallen dem deutschen Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Bestehen, ist ebenfalls Frankfurt am Main.
    2. Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen durch den Vertragspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Q division an Dritte abgetreten werden.
    3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden oder sie lückenhaft sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die Parteien ersetzen in einem solchen Fall die Klausel durch eine einvernehmliche Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel ursprünglich wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Für die Ausfüllung von Lücken gilt dies sinngemäß ebenfalls.
    4. Abänderungen dieser AGB für einzelne Verträge bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mindestens in Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.

Stand: 1. Juni 2023